Die Ausbildung für die Pflege soll insbesondere dazu befähigen, folgende Aufgaben eigenständig auszuführen:
- Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege, Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
- Durchführung und Dokumentation der Pflege
- Evaluation der Pflege, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
- Beratung, Anleitung und Unterstützung von Patienten in der Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit
- Selbstständige Einleitung lebenserhaltender Maßnahmen und Durchführung von Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen
- Eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen