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Verhinderungspflege ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Pflegeversicherung. Nur wenige Pflegebedürftige wissen von dieser Leistung und durch vermeintlich schwierige Anträge wird die Inanspruchnahme oft gescheut. Dadurch verfällt dieser Anspruch bei viel zu vielen Pflegebedürftigen und ist am Ende des Jahres ungenutzt. Leider besteht über diese Leistung oftmals die Fehleinschätzung, dass die pflegende Person „in den Urlaub gefahren oder im Krankenhaus sein muss“. Dem ist nicht so und das Nutzen dieser Leistung Ihrer Pflegekasse ist auch eigentlich ganz unkompliziert.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung die Sie völlig individuell nach Ihren Bedürfnissen gestalten können. In dieser Zeit können wir Grundpflege (die tägliche Körperpflege) erbringen oder aber Betreuung (z.B. spazierengehen, Zeitung lesen) und Hauswirtschaft (z.B. Einkaufen, Reinigung des Haushaltes, Blumen gießen). Wir kommen auch, um nur mal „nach dem Rechten“ zu schauen. Sie haben schon mal überlegt dauerhaft mit einem Pflegedienst zusammen zu arbeiten und möchten dies erst einmal zeitlich begrenzt, ohne Kosten, ganz unverbindlich „austesten“? Kein Problem! Sie können die Verhinderungspflege auch nutzen, um sich von uns wichtige, pflegerische Tipps und Tricks bei Ihnen vor Ort zeigen zu lassen, gerade wenn sich die Pflege im Laufe der Zeit erschwert hat. Durch Verhinderungspflege lässt sich auch ein vorübergehender Mehrbedarf an Pflege decken, z.B. damit sich der Pflegebedürftige nach einem Krankenhausaufenthalt erst einmal zu Hause erholen kann.
Wer bekommt Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege erhalten Sie in den Situationen, wenn die, bei der Pflegekasse gemeldete pflegende Person „verhindert“ ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Person wochenweise, ganztägig oder nur stundenweise die Pflege nicht übernimmt. Anspruchberechtigt sind Sie sie bereits, wenn die pflegende Person lediglich Unterstützung oder Entlastung benötigt. Das gibt der pflegenden Person die Möglichkeit z.B. regelmäßig zum Sport zu gehen, ohne Zeitdruck oder Sorgen einzukaufen, in den Kurz- oder Familienurlaub zu fahren, sich in Krankheitsphasen vertreten zu lassen und, und, und…
Wer bezahlt Verhinderungspflege?
Wir rechnen mit Ihrer Pflegekasse ab. In der Regel entstehen Ihnen keine finanziellen Nachteile. Ihr Pflegegeld minimiert sich dadurch nicht. Die müssen keine Zuzahlung leisten. Insgesamt besteht bei jedem Pflegebedürftigen (auch bereits bei Pflegegrad 2) der jährliche gesetzliche Anspruch auf 1612€. Sie können diesen Betrag auch noch mit 50% des Kurzzeitpflegeanspruch aufstocken, so das ein Betrag bis zu 2418€ zur Verfügung steht. Wichtig ist: Die bei der Kasse pflegende Person muss bereits 6 Monate pflegen. Die Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Wir helfen Ihnen gern dabei und übernehmen die komplette Antragsstellung als kostenlosen Service für Sie.
Kontakt
Mehr Informationen über unser Angebot im Bereich Verhinderungspflege und ein unverbindliches Erstgespräch erhalten Sie hier:
OsteMed Ambulante Pflege Bremervörde
Bremer Straße 33 • 27432 Bremervörde
Telefon: 04761 980 6500
OsteMed Ambulante Pflege Ahlerstedt
Stader Straße 6 • 21702 Ahlerstedt
Telefon: 04141 97 2492
OsteMed Ambulante Pflege Zeven
Dr.-Otto-Straße 2 • 27404 Zeven
Telefon: 04281 711 7500
Tanja Beier |